Die Stadt Köln und die Stadtwerke Köln GmbH haben jetzt einen Erschließungsvertrag für den neuen Kölner Stadtteil unterzeichnet, der die Planung und den Bau von Straßen, Wegen und Grünflächen vorantreibt. Mit den Kanalbauarbeiten am Poller Kirchweg beginnen die Bauarbeiten planmäßig im Frühjahr 2025. Die Bauarbeiten im Bereich der östlichen Hafenpromenade und des Hafenparks an der Holzhalle sind für Ende 2025 vorgesehen.
Frau Reker (Oberbürgermeisterin) betont die Bedeutung der Vereinbarung für die Entwicklung des neuen Stadtteils, der auch die wirtschaftliche Attraktivität des Standortes deutlich steigern wird.
Wie sieht’s aus im Deutzer Hafen? Beim Hafentag am Samstag, 21. September, können Besucherinnen und Besucher selbst einen Blick hinter den Bauzaun werfen und sich über den aktuellen Stand des Projekts informieren.
Von 12 Uhr bis 19 Uhr liefern Experten und Projektbeteiligte spannende Informationen zur Quartiersentwicklung und veranstalten Führungen* über das Areal.
Zentrum der Veranstaltung ist in diesem Jahr die Holzhalle an der Alfred-Schütte-Allee 6a.
Hier erwarten die Besucher spannende Gesprächsrunden, Beteiligungsangebote für Kinder und Jugendliche zu den Themen Sport und Spielen sowie ein gastronomisches Angebot.
Ein besonderes Highlight ist die Gelegenheit, bei einer geführten Tour einen Blick in die historische Auermühle werfen zu können (siehe unten*).
Auch an der neu fertiggestellten Musterfläche gibt es viel zu entdecken. Hier gehen die Verantwortlichen des Deutzer Hafens der Frage nach, wie der öffentliche Raum im Deutzer Hafen aussehen kann. Dafür wurden vor Ort Designelemente und Materialen aufgebaut, um zu sehen, ob sie den vielfältigen Ansprüchen wie Gestaltung, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit genügen. Das Team des Deutzer Hafens freut sich auf Ihren Besuch und steht Ihnen gemeinsam mit vielen Projektbeteiligten am Hafentag für Fragen und Gespräche zur Verfügung. Weitere Informationen zum Hafentag finden Sie unter: stadt-koeln.de/deutzer-hafen
*) Wehmutstropfen: Die Inhaberin, „moderne stadt“, hat am 02.09.2024 erste Informationen zum Hafentag 2024 per Newsletter verschickt. Interessenten werden informiert, dass Führungen nur mit Voranmeldung (eventbrite.de) möglich sind. Bereits nach ca. 24 Stunden waren alle Plätze belegt und es konnten keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen werden. Es bleibt zu hoffen, dass die moderne Stadt nun nachträglich die Informationsangebote besser an die große Nachfrage der Bürgerschaft anpasst.
Die Verbreiterung der Südbrücke für die S-Bahn ist nach wie vor sehr wahrscheinlich, könnte sich aber bis ca. 2040 verzögern.
Eine in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Südbrücke um ein S-Bahn-Gleis liegt seit 2020 vor, wie eine Anfrage der Partei „KlimaFreunde“ im Rat der Stadt Köln ergeben hat. Die Machbarkeitsstudie wurde jedoch bis heute nicht veröffentlicht. Auch eine künftige Veröffentlichung ist nicht geplant.
Durch die Beantwortung der Anfrage der KlimaFreunde“ sind aber jetzt einige interessante Informationen an die Öffentlichkeit gelangt. Nach den Ergebnissen der Studie wäre das geplante Projekt nicht wirtschaftlich, da der Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) unter 1 liegt. Dies bedeutet, dass der erwartete Nutzen des Projekts nicht ausreicht, um die Baukosten zu rechtfertigen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Machbarkeitsstudie nach der inzwischen überholten Methode „Standardisierte Bewertung 2016“ durchgeführt wurde. Seit dem 1. Juli 2022 ist die aktualisierte „Standardisierte Bewertung 2016+“ bundesweit gültig. Diese beinhaltet nun unter anderem den Fokus auf den Klimaschutz und den Nutzen für die Fahrgäste. Vor diesem Hintergrund möchte der Aufgabenträger NVR (jetzt Go-Rheinland) die Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Südbrücke überarbeiten lassen, um den aktuellen Anforderungen Rechnung zu tragen. Die notwendige 2.Machbarkeitsstudie dürfte aber die alten Zeitpläne nach hinten verschieben. Statt wie geplant 2035 muss unsere Vorfreude bis ca. 2040 anhalten, bis wir in Poll bequem in die S-Bahn einsteigen und nach 2 Stationen in der Südstadt, nach 6 Stationen am Hauptbahnhof oder in der anderen Richtung nach nur 3 Stationen am Flughafen Köln-Bonn sind.
Interessant für uns als Öffentlichkeit ist neben diesen Fakten auch die Information, dass der Ausbau der Südbrücke auf der Nordseite der Brücke nur eingleisig geplant ist und die S-Bahn-Haltestelle nicht mehr „Köln-Poll“ sondern „Köln Deutzer Hafen/-Poll“ heißen soll.
Grundsätzlich werden die Pläne zum Ausbau der Südbrücke und einer S-Bahn-Linie als positive Zukunftsmaßnahmen und als ein Baustein zur Verkehrswende gesehen, und das wird auch von der Nachbarschaft sehr begrüßt. In diesem Fall bleibt aber der fade Beigeschmack, dass der Aufgabenträger NVR (jetzt Go-Rheinland) die 1.Machbarkeitsstudie, die sicherlich viele interessante Informationen für die Öffentlichkeit enthält, der Öffentlichkeit vorenthält. Zumal diese Studie mit öffentlichen Geldern finanziert wurde.
Verkehr Poll+ informiert:Was ist eine Machbarkeitsstudie?
Eine Machbarkeitsstudie ist eine Vorstudie, die die technische, betriebliche und wirtschaftliche Machbarkeit eines Projekts untersucht. Sie dient dazu, mögliche Risiken und Herausforderungen bei der Umsetzung eines Projektes zu identifizieren und den Entscheidungsträgern (in diesem Fall Politik und Verwaltung) die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ein daraus resultierender positiver Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) ist auch die Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln des Landes, des Bundes und ggf. der EU.
Deutzer „Hafentag“ am 27.09.22 von 15:00 bis 21:30 Uhr
Die Stadt Köln und „moderne stadt“ veranstalten am Dienstag, dem 27. September 2022 einen „Hafentag“ im Deutzer Hafen.
Zwischen 15:00 und 21:30 Uhr gibt es auf dem Hafengelände verschiedene Informationsmöglichkeiten, z.B. Angebote für Rundgänge zu Fuß und mit dem Rad.
Zum Thema Mobilität gibt es eine „Themenstation“ an der ehemaligen Mühlenverwaltung „Kachelhaus“, Siegburger Straße 108.
Um 18:30 Uhr wird in Anwesenheit des Künstlers die Lichtinstallation „SEE THINGS FROM THE OTHER SIDE“ offiziell eingeweiht. Wir Poller können diesen Schriftzug, der oben an der alten Verladebrücke befestigt ist, seit einiger Zeit auf dem Heimweg bestaunen. Sicherlich werden viele daran denken, dass die Entwicklung des Deutzer Hafens auch einmal aus Poller Sicht betrachtet werden sollte, also „from the other side“ (der Güterstrecke).
Den Abschluss bildet eine Veranstaltung ab 19:30 Uhr in der „Essigfabrik“, Siegburger Straße 110.
15 bis 18:30 Uhr: Hafenrundgang
Themenstationen 1-4:
Gehen Sie auf eigene Faust auf Entdeckungstour, informieren Sie sich an den Themenstationen und tauschen sich mit den Planer*innen aus.
Zeiten:
15 bis 18:30 Uhr: Hafenkids (Themenstation 4)
16 bis 17 Uhr: Geführte Hafenradtour
17:30 bis 18:30 Uhr: Geführter Hafenspaziergang
Treffpunkt: Themenstation 1 (vor der Auermühle, Eingang Alfred-Schütte-Allee)
Zur Hafenradtour bitte eigenes Fahrrad mitbringen. Architektin Ira Scheibe von Architektouren.koeln nimmt Sie auf eine geführte Tour über das Hafengelände mit und gibt Einblicke zu Geschichte und Zukunft des Deutzer Hafens.
18:30 Uhr: Einweihung Lichtinstallation „SEE THINGS FROM THE OTHER SIDE“
Themenstation 4: In Anwesenheit des Künstlers Tim Etchells wird die Lichtinstallation eingeweiht.
19:30 bis 21:30 Uhr: Abschlussveranstaltung
Ausklang und Austausch
im „Hafenbar“
Alle Themenstationen werden ab 19 Uhr in der Essigfabrik zusammengetragen.
Essigfabrig, Siegburger Straße 110 Hinweis: Einlass ab 19:00 Uhr, die Abendveranstaltung ist auf 500 Personen begrenzt, in Innenräumen wird um das Tragen einer Maske gebeten.
Themenstationen
1. Info und Einführung Ort: Vor der Auermühle, Eingang Alfred-Schütte-Allee
„WasserStand“! Der neue Begegnungsort und Infostand im Deutzer Hafen bietet Raum für Informationen, Austausch und Erleben.
2.A Baustellen-Info Ort: In der ehemaligen Mühlenverwaltung „Kachelhaus“, Siegburger Straße 108
Wo, wann und vor allem wie wird hier in den kommenden Monaten und Jahren (um)gebaut? Was passiert mit den Mühlen?
2.B Mobilität Ort: An der ehemaligen Mühlenverwaltung „Kachelhaus“, Siegburger Straße 108
Wie wollen wir uns künftig im und um den Deutzer Hafen (fort)bewegen?
3. Hafenbar Ort: Siegburger Straße 110, Essigfabrik
Abschlussveranstaltung und Getränke ab 19:30 Uhr
Alle Themenstationen werden abends in der Essigfabrik zusammengetragen.
4 Hafenkids
Hier dürfen sich insbesondere Kinder ihren Hafen der Zukunft bauen.
4.1 Energie Ort: Poller Kirchweg 1–13, gegenüber der Tankstelle
Ressourcenschonendes und klimaschützendes Handeln ist unverzichtbar für die Zukunft. Hier erhalten Sie Informationen zum Energiekonzept und Handbuch Nachhaltigkeit Deutzer Hafen.
4.2 Baufeldentwicklung Ort: Poller Kirchweg 1–13, gegenüber der Tankstelle
Wie werden die einzelnen Baufelder (Grundstücke) im Hafengebiet entwickelt, welche Wohnformen und -konzepte sind vor Ort denkbar und was ist in den Erdgeschossen geplant?
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Auszug aus dem Mitteilung:
„Die öffentliche Auslegung (Offenlage) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird voraussichtlich Ende August / September 2022 durchgeführt. Die entsprechende ortsübliche Bekanntmachung über Ort der Auslegung und den genauen Zeitraum wird im Amtsblatt der Stadt Köln vorab erfolgen. Darüber hinaus werden im Internet auf der Homepage der Stadt Köln gleichlautende Hinweise erfolgen und die öffentlich auszulegenden Unterlagen digital verfügbar gemacht.“
Stellungnahme der Poller Nachbarschaft zum Bebauungsplan Deutzer Hafen – Offenlage vom 09.06.2022 zum Bebauungsplan-Entwurf ‚Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz‘ –
Erstellerin, Poller Nachbarschaft:
Die Poller Nachbarschaft ist in einem offenen Arbeitskreis Verkehr vernetzt. Der Arbeitskreis hat sich in mehreren Facharbeitsgruppen mit dem offengelegten Mobilitätskonzept, der Verkehrsuntersuchung und der schalltechnischen Untersuchung des Deutzer Hafens beschäftigt. Während der Offenlage standen die Vertreter der Poller Nachbarschaft mit der Betreiberin in persönlichem Kontakt.
Bedenken:
Zunächst wurde festgestellt, dass die Datengrundlagen und die widersprüchliche Ergebnisse der Offenlage weder nachvollziehbar noch rekonstruierbar sind.
Kritikpunkte:
Die Facharbeitsgruppen bezweifeln, dass das Verkehrsaufkommen im Deutzer Hafen den Wunsch-Strecken der Betreiberin und des Gutachters folgen werden. Das Problem der Belastungen für die Siegburger Straße als Direktverbindung zwischen Deutzer Hafen und A4 bzw. Rodenkirchener Brücke wurde nicht ausreichend gelöst. Der Schleichweg durch Alt-Poll wurde in den offengelegten Gutachten gänzlich ignoriert. Wir regen an, Lösungen für verursachte Probleme zu entwickeln, statt diese mit unlogischen Ergebnissen einer schwarzen Box als nicht wichtig herab zurechnen.
Das Verkehrsgutachten im Auftrag der modernen Stadt wurde unter dem Titel einer Herleitung auf Seite 26 berühmt: „7.000 + 7.000 ≈ – 1.500″
(Verkehrsgutachten, Seite 26: https://box.pollplus.de/deutzer_hafen_tp-if_09_verkehrsuntersuchung.pdf)
Die Herleitung betrifft den Planfall 1 des Gutachters. Demnach gilt: Wenn 7.000 Menschen im Deutzer Hafen wohnen und 7.000 Arbeitsplätze im Deutzer Hafen entstehen und die Stadt Köln keine Verkehrsmaßnahmen um Deutzer Hafen ergreift, dann werden auf der Alfred-Schütte-Allee und letztlich durch Alt-Poll täglich 1.500 Autos WENIGER fahren, als wenn man Deutzer Hafen nicht bauen würde. Die vorgelegten, scheinbar widersprüchlichen Zahlen können nicht nachgeprüft werden. Selbst auf Nachfrage stellte der Gutachter keine Daten zur Verfügung, die eine theoretische öffentliche Prüfung ermöglicht hätten. Ein „Kommafehler“ oder „Vorzeichenfehler“ ist daher nicht ausgeschlossen, er ist sogar durchaus wahrscheinlich.
Das Verkehrskonzept beweist, dass die Betreiberin zwar ein sehr gutes Verständnis für Bedürfnisse der Menschen hat und dazu selektiv durchdachte und zukunftsorientierte Lösungen entwickeln kann, aber dies bezieht sich nur auf direkte Nutzen für eigene Bauherrschaften und künftige Mieterinnen und Mieter auf Kosten der benachbarten Stadtteile. Die edlen Maßstäbe für die Verkehrsberuhigung im Deutzer Hafen, die für die Umgebung nachteilig ist, werden nicht annähernd für benachbarte Stadtteile herangezogen; eher im Gegenteil. Es werden die Interessen der benachbarten Stadtteile ignoriert, um beste PKW-Verbindungen für die eigene Siedlung zu generieren. Die Bewohner aus benachbarten Stadtteilen haben das Gefühl, als Menschen der 2.Klasse behandelt zu werden. Das Konzept widerspricht in der Form jeglichem gerechten Abwägungsgebot. Wir regen an, das Konzept in Hinsicht auf Gleichbehandlung aller Bewohner nachzubessern.
Das Gutachten weist mehrere handwerkliche Fehler auf.
Z.B.: Das Verkehrsaufkommen wurde an eine nahe zu autarke Siedlung mit mehreren Bahnanbindungen und geringer PKW-Anzahl angelehnt (Deutz), statt an vergleichbare und benachbarte Siedlungen, Poll.
Das Lärmgutachten basiert auf veralteten Normen, die nicht mehr gültig sind. Wir regen an das Gutachten an unten aufgelisteten Stellen fachlich nachzubessern.
Wenn ein umweltfreundlicher Modal Split bei den Verkehrsmitteln erreicht werden soll, ist ein Ausbau des ÖPNV unerlässlich. Deshalb regten wir an, die Flächen für zukünftige Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr, insbesondere Schienenverkehr freizuhalten, statt wie im aktuellen Entwurf mit nur wenige Meter zu breiten Baufeldern Verhinderungstatsachen für zukünftige Lösungen zu schaffen. Diese Anregung steht nicht dem Interesse der Betreiberin entgegen, das Plangebiet optimal und profitabel zu überbauen. Das Plangebiet sollte lediglich vorausschauend so entwickelt werden, dass die Zukunftsfähigkeit des Kölner Verkehrskonzepts nicht eingeschränkt wird.
Streckenvergleich zwischen Deutzer Hafen und der Autobahn-Anschlussstelle Köln-Poll (A4 / Rodenkirchener Brücke) Der Verkehrsgutachter im Auftrag der „Modernen Stadt“ kommt beispielhaft zur Überzeugung, dass die PKW vom Deutzer Hafen überwiegend den „östlichen Zubringer (7,4 km)“, wo es keine Häuser gibt, nutzen werden, um die Rodenkirchener Brücke zu erreichen. Hingegen nimmt der beauftragte Gutachter an, dass die attraktivere Strecke „Alt-Poll (3,1 km)“ durch die dicht bewohnte Siedlung kaum wahrgenommen wird. Auch das halten wir für ein Wunschdenken, welches allen bekannten Tatsachen und der Logik widerspricht. Durch dieses Gutachten werden zwingend nötige Verkehrsmaßnahmen als unnötig ignoriert.
Stellungnahme und Anregungen des Arbeitskreises Verkehr Poll+ zum Bebauungsplan Deutzer Hafen
Offenes Netzwerk der Poller Nachbarschaft, Ideentausch.org Arbeitskreis Verkehr Poll+ verkehr.ideentausch.orgverkehr@ideentausch.org Stellungnahme und Anregungen zum
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03 ‚Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz‘
im Rahmen der Offenlage nach §3 Absatz 2 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
als offenes Netzwerk der Poller Nachbarschaft vertreten wir die Anregungen und Positionen von vielen interessierten Poller Anwohnern, nachfolgend als „Poller BürgerInnen“ bezeichnet. Auszugsweise nennen wir:
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xxxx (Anm.: 10 Namen & Adressen sind in der Originalversion an die Stadt Köln vorhanden)
Wir möchten dieser Stellungnahme voranstellen, dass die Poller BürgerInnen die geplante Transformation des Deutzer Hafens sehr begrüßen und sich auf die damit einhergehende neue Nachbarschaft freuen.
Gleichwohl können die Planunterlagen dieser 1. Offenlage des B-Plan Entwurfes noch nicht die Bedenken gegen erhebliche nachteilige Planungsauswirkungen in der Nachbarschaft ausräumen. Die Poller BürgerInnen sind unmittelbar und umfänglich von solchen nachteiligen Auswirkungen betroffen.
Das Gesamtkonzept Deutzer Hafen ist über Jahre entwickelt worden. Zu diesem Zweck wurden sehr viele Unterlagen und Gutachten erstellt, die von uns in der knappen Offenlagefrist nicht detailliert geprüft werden können. Jedoch möchten wir verschiedene Aspekte zum Verkehrskonzept und zum Lärm-Immissionsschutz aufgreifen, von denen wir meinen, dass diese noch nicht hinreichend berücksichtigt wurden.
Die Planung Deutzer Hafen geht von etwa 7.000 Einwohnern und zusätzlichen 7.000 Arbeitskräften aus. Im Vergleich zählt Poll etwa 11.000 Einwohner und das heutige Deutz etwa 15.500 Einwohner (Quelle: Stadt Köln; Kölner Stadtteilinformationen 2020). Aufgrund der Dimension des Planvorhabens sind umfangreiche Auswirkungen in der umliegenden schutzbedürftigen Nachbarschaft insbesondere in Poll und Deutz zu erwarten.
Viele vergleichbare Planungen in Städten wie Offenbach, Neuss und Hamburg haben gerichtlichen Kontrollen teils nicht Stand gehalten. Mit diesen Erkenntnissen sollte die Planung zum Deutzer Hafen kritisch geprüft und das Abwägungsmaterial sachgerecht fortentwickelt werden.
Für die gesamte Planung gilt, dass gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Das Abwägungsgebot umfasst als Verfahrensnorm gem. § 2 Abs. 3 BauGB das Gebot zur Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials. Es stellt inhaltlich Anforderungen an den Abwägungsvorgang und an das Abwägungsergebnis. Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung Belange nicht eingestellt werden, die nach Lage der Dinge hätten eingestellt werden müssen, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
Vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Januar 2021 – 10 D 104/18.NE
An diesen Grundsätzen haben wir die vorliegenden Planungsunterlagen gespiegelt.
A) Verkehrsuntersuchung, Ergebnisbericht Stand Januar 2022 und Mobilitätskonzept Deutzer Hafen, Stand Juni 2021
Die Verkehrsuntersuchung der Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH, Ergebnisbericht Stand Januar 2022 ist Teil des Abwägungsmaterials. Sie enthält sehr umfangreiche Betrachtungen für das Plangebiet selbst und für bestimmte Verkehrswege in der Nachbarschaft.
Die Verkehrsuntersuchung baut auf dem Mobilitätskonzept Stand Juni 2021 auf, welches ebenfalls von der Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH erstellt wurde und Teil des Abwägungsmaterials ist.
Beide Untersuchungen sind gut strukturiert und die Sachverhalte sind verständlich beschrieben.
Hierzu führen wir aus:
1 Untersuchungsbereiche in Poll und Deutz
Aus den Verkehrszahlen wird erkennbar, dass die Planung ein hohes Konfliktpotenzial für die schutzbedürftige Nachbarschaft in Poll und Deutz birgt.
Beide Stadtteile sind bereits ohne Planung des Deutzer Hafens heute und auch im Prognosefall 2035 („Nullfall“) in Teilen erheblich verkehrs- und lärmbelastet. Die Verkehrsuntersuchung stellt bei der Betrachtung der Verkehrsbelastungen für den Prognose-Nullfall und Planfall 1 auf Seite 26 kennzeichnend fest: „Die im Prognose-Nullfall und im Prognose-Planfall ermittelte Mehrbelastung der südlichen Siegburger Straße (südlich der Straße Am Schnellert) kann das bestehende Straßennetz nicht aufnehmen.“
Nach Umsetzung der Planung Deutzer Hafen („Planfall 1“) ist für beide Stadtteile eine erhebliche Veränderung der Verkehrssituation und damit auch der Verkehrslärmsituation zu erwarten. Dies betrifft nicht nur die unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücke zum Plangebiet, sondern auch weiter entfernt liegende Bereiche mit schutzbedürftigen Nutzungen.
Seitens Poller BürgerInnen wird bemängelt, dass in der Verkehrsuntersuchung eine ausführliche Darstellung zum Verkehrsaufkommen in Deutz und Poll nicht offengelegt wird. Insbesondere für gravierend betroffene Straßen in Alt-Poll, wie z.B. Alfred-Schütte-Allee, Maifischgasse, Poller Hauptstraße und Poller Damm, oder auch Am Altenberger Kreuz und in Deutz am Gotenring und auf der Mindener Straße liegen keine Verkehrszahlen für den Prognose-Nullfall, Planfall 1 und Planfall 2+8 vor.
Das Konfliktpotenzial einerseits und die Raumbedeutsamkeit der Planung andererseits sind hinreichend bekannt. Daher gehört auch eine entsprechend umfassende Betrachtung und Darstellung der Verkehrssituation in der Nachbarschaft zum erforderlichen Abwägungsmaterial des Bebauungsplanverfahrens gem. §2 Absatz 3 BauGB, welches in dem Fall nicht vorliegt. Die Poller BürgerInnen regen an, den Untersuchungsbereich des Verkehrsgutachtens auszudehnen, so dass (mindestens) die angrenzenden Stadtteile in Poll und Deutz mit allen wesentlichen Verkehrsstraßen vollständig erfasst und dargestellt sind.
2 Ermittlung der planbedingten motorisierten Individualverkehre (MIV)
In der Verkehrsuntersuchung wird lt. Anhang 1 der MIV-Anteil bei Bewohnern mit 26% angesetzt. Als Quelle wird die Studie Mobilität in Deutschland (MiD) von 2017 erwähnt. Die Poller BürgerInnen bezweifeln, dass dieser Ansatz für das Planvorhaben geeignet ist.
Das Verkehrsgutachten lehnt die Wohnbebauungsschlüssel für Verkehr an die Wohnbebauung in Deutz an. Diese Anlehnung ist nach unserer Ansicht nicht gerechtfertigt. Die Anwohner in dem sehr verwinkelten Deutz haben ein sehr großes ÖPNV-Angebot und verfügen über ein sehr dichtes Einkaufsangebot für den täglichen Bedarf mit kurzen Verkehrswegen. Dieser Umstand führt zu einem stark reduzierten Bedarf an motorisiertem Verkehr. Der Gebietscharakter des geplanten Deutzer Hafens entspricht nicht dem des heutigen Stadtteils Deutz, vielmehr ist die Planung aufgrund des hohen Wohn- und Freizeitwerts und der recht großzügigen Platzverhältnisse eher mit dem Gebietscharakter des benachbarten Stadtteils Poll vergleichbar.
Lt. den Kölner statistischen Nachrichten von 1/2019 (Blatt 16 Seite 174) waren in Köln in 2017 im Schnitt 363 Privat- PKW je 1.000 Einwohner zugelassen Das entspricht einem MIV-Anteil von 36,3% in Gesamt-Köln. Im Stadtteil Deutz lag der MIV-Anteil bei unter 30%, in Poll bei 40% – 50%.
Der angesetzte MIV-Anteil von 26% weicht von den vorliegenden Tatsachen erheblich ab. Die vorgenommene Anlehnung ist nicht geeignet, um eine sichere Prognose zu erzeugen. Die Abweichung ist gravierend und hat unmittelbar Einfluss auf das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung.
Die Poller BürgerInnen regen an, alle MIV Ansätze in der Verkehrsuntersuchung zu überprüfen und den Tatsachen entsprechend zu korrigieren.
3 Modal-Split Szenarien
In dem Mobilitätskonzept sind drei Modal-Split Szenarien erarbeitet, in denen die Annahme verankert ist, dass ein von der Wegelänge abhängiger Anteil an Wegen des motorisierten Individualverkehrs (MIV), aufgrund der Umsetzung der für die einzelnen Verkehrsmittel erarbeiteten Massnahmenkonzepte, auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV) verlagert werden kann. Zur Ermittlung der maßgebenden Verkehrsmengen in der Verkehrsuntersuchung wurde das Szenario 1 (kurzfristig umsetzbar) verwendet.
Szenario 1 sieht die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept und die Erschließung des Deutzer Hafens durch eine neue Buslinie 150 vor, aber keine Veränderung der Stadtbahnanbindung und kein Anschluss an die S-Bahn. Man erwartet dadurch
Verlagerung von 20% der sehr kurzen MIV-Wege (<2 km) zum Fußverkehr,
Verlagerung von 15% der kurzen MIV-Wege (<5 km) zum Radverkehr,
Verlagerung von 5% der langen MIV-Wege (>5 km) zum ÖV.
Die Poller BürgerInnen begrüßen die anvisierte Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Die Grundlagen und Annahmen im Mobilitätskonzept und in der Verkehrsuntersuchung werden nach unserer Auffassung jedoch nicht nachvollziehbar hergeleitet und sind nicht plausibel. Es finden sich im Mobilitätskonzept und auch in der Verkehrsuntersuchung keine konkreten Ausführungen, wie diese %-Zahlen der Verlagerung tatsächlich erreicht werden sollen. Auch fehlen Angaben zur Prognosesicherheit.
4 Kennwerte der Verkehrserzeugung
Auch sind die angesetzten Kennwerte der Verkehrserzeugung des Deutzer Hafens lt. Anhang 1 der Verkehrsuntersuchung nicht nachvollziehbar und führen nach Einschätzung der Poller BürgerInnen zu einer Unterschätzung des tatsächlich zu erwartenden Verkehrsaufkommens.
Zum Beispiel werden in Anhang 1, Seite 102 bei der Kategorie Gewerbe (Büro) für den Wirtschaftsverkehr Ansätze gewählt, die von der Tendenz eher die untere Grenze der dort genannten Bandbreiten wiederspiegeln. Die Untersuchung kommt mit diesen Ansätzen auf 4962 Kfz-Fahrten je Werktag. Würde man hingegen die Mittelwerte der Bandbreiten ansetzen, resultieren daraus bereits 8300 Kfz-Fahrten, bei Verwendung der Maximalwerte würden sich sogar 13354 Kfz-Fahrten ergeben.
Bei vielen weiteren Kategorien sind die Ansätze ebenfalls nicht hergeleitet und spiegeln eher eine untere Abschätzung der zu erwartenden Fahrbewegungen wieder, was eine entsprechend hohe Prognoseunsicherheit nach sich zieht.
5 Verkehrsverteilung
Zur Verkehrsverteilung wird in der Planfallvariante 1 der Verkehrsuntersuchung angenommen, dass der Deutzer-Hafen-Verkehr überwiegend in Richtung Norden abfließt und nur ca. 30% in Richtung Süden durch Poll. Auch diese Annahme wird in dem Abwägungsmaterial nicht ausreichend hergeleitet und begründet und kann daher von den Poller BürgerInnen nicht nachvollzogen werden. Zwar ist erkennbar, dass sich die Ansätze an den heutigen Fahrbeziehungen des Stadtteils Deutz und am Nachbargewerbe des Deutzer Hafens orientieren. Es fehlt aber eine konkrete Herleitung, weshalb diese Daten für den Deutzer Hafen geeignet sein sollen und welche Korrekturwerte im Sinne der Prognosesicherheit ggf. in Ansatz zu bringen sind.
6 Verkehrseingangsdaten insgesamt
Gerade wenn ein einheitlicher anerkannter wissenschaftlicher Standard nicht existiert, sind die Annahmen und die Berechnungsmethodik – insbesondere in komplexen Abhängigkeitsgeflechten wie im vorliegenden Fall – in geeigneter Weise darzustellen und zu begründen. Wenn sich ein Plangeber auf die Ergebnisse einer vorgelegten Untersuchung stützt und darauf die weitere Planung ausrichtet, muss diese Untersuchung in sich klar, nachvollziehbar und hinreichend transparent sein.
Sowohl das Mobilitätskonzept, als auch die Verkehrsuntersuchung leiden nach Auffassung der Poller BürgerInnen an solcher Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Selbst fachkundige Personen der Poller BürgerInnen können auf Basis der Angaben im Abwägungsmaterial die entsprechenden Sachverhalte nicht plausibel nachvollziehen.
Beispielhaft fehlen für den Analyse-Fall belastbare Zählwerte für die Alfred-Schütte-Allee, Maifischgasse, Poller Hauptstraße, Poller Damm, Auf dem Sandberg und für die Auf- und Abfahrten an der Autobahnanschlussstelle Poll.
Insgesamt steht somit in Zweifel, dass mit den Ausgangswerten und Annahmen des Mobilitätskonzeptes und der Verkehrsuntersuchung vom Plangeber eine qualifizierte und belastbare Verkehrsplanung aufgebaut werden kann. Vielmehr sieht es so aus, dass sich mit den gewählten Ansätzen für Poll eher eine untere Abschätzung der zu erwartenden Verkehrsaufkommen ergibt.
Da auch die Verkehrslärmprognose der Fa. ADU Cologne auf die Daten des Verkehrsgutachtens aufbaut, hat dies in der Folge auch eine Unterschätzung der planbedingten Verkehrslärmauswirkungen und der daraus abgeleiteten Maßnahmen zum aktiven und passiven Lärmschutz im Plangebiet und in der Nachbarschaft zum Plangebiet zur Folge.
Die Poller BürgerInnen regen an, das Mobilitätskonzept und das Verkehrsgutachten nachzubessern. Die Herleitung der Verkehrsaufkommen und der Verkehrsaufteilung ist transparent und nachvollziehbar darzustellen. Auch sollten die Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Modal-Split Szenarien konkreter beschrieben und entsprechende Maßnahmen festgesetzt werden. Dabei ist im Hinblick auf die Planungssicherheit auch zu untersuchen, was passiert, wenn die getroffenen Annahmen nicht oder nur teilweise eintreten werden.
7 Prognose-Nullfall
Die Prognose-Planfälle bauen auf dem Prognose-Nullfall auf. Es werden verschiedene Entwicklungen im Umfeld des Plangebietes namentlich genannt, die für den Prognose-Nullfall berücksichtigt wurden. Jedoch fehlen hierzu nachvollziehbare Zahlen, sodass die Eingangsdaten für den Prognose-Nullfall nicht auf Plausibilität geprüft werden können. Dies stellt einen erheblichen Mangel dar.
Die Poller BürgerInnen regen an, die Eingangsdaten für die in Kapitel 4.2.1 auf Seite 20 genannten Entwicklungen im Umfeld des Bauvorhabens offenzulegen, damit eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen werden kann.
8 Prognose-Planfall 1
Das Verkehrsgutachten geht im Prognose-Planfall 1 davon aus, dass der Bau eines neuen Stadtteils mit ca. 7.000 Bewohnern und 7.000 Arbeitsplätzen bereits ohne jegliche Verkehrsmaßnahmen zu einer ungewöhnlichen Reduktion von 1.500 Fahrten/Tag auf der Alfred- Schütte-Allee (unmittelbar südlich Am Schnellert) führen wird, obwohl diese Strecke (Alt-Poll) die zweitkürzeste und womöglich zweitattraktivste Strecke zwischen Deutzer Hafen und Autobahnanschlussstelle Poll darstellt. Das Gutachten präsentiert diesen unerklärlichen Verkehrsrückgang von 1.500 Fahrzeugen/Tag als Ergebnis einer „schwarzen Box“. Die Basis dafür wird nicht mit konkreten Zahlen belegt, sodass auch hier die Eingangsdaten und die Ergebnisse nicht nachvollziehbar sind und auch nicht theoretisch von einem dritten Fachexperten kontrollierbar oder rekonstruierbar sind. Hinzu kommt, dass die Ergebnisse des Planfalls 1 der Logik und allen veröffentlichten und offengelegten Daten und Sachverhalten erheblich widersprechen.
Wir regen an, auch für den Prognose-Planfall 1 nachvollziehbare und plausible Daten offen zu legen und eine entsprechend ausreichende Frist anzubieten, in der die Anwohner mit ihren Fachleuten das Zahlenmaterial und die Ergebnisse analysieren und bewerten können.
9 Wirksamkeit der Planfallvariante 2+8
In der Verkehrsuntersuchung werden Planfallkombinationen betrachtet mit dem Ziel, die Siegburger Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Poll vom Durchgangsverkehr merklich zu entlasten. Laut Verkehrsuntersuchung wird die Planfallvariante 2+8 als Vorzugsvariante weiterverfolgt. Diese Variante ist eine Kombination aus Umgestaltung der Siegburger Straße in Poll (Planfall 2) verbunden mit der Ertüchtigung Im Hasental / Östlicher Zubringer (Planfall 8). Vereinfacht gesagt soll die Durchfahrt über die Siegburger Straße zur A4 unattraktiver werden und die Durchfahrt über Hasental / Östlicher Zubringer zur A4 soll attraktiver werden.
Nach Auffassung der Poller BürgerInnen wird in der Verkehrsuntersuchung nicht ausreichend nachvollziehbar hergeleitet und begründet, wieso die Planfallvariante 2+8 zu den genannten Verkehrszahlen führen sollte. Wir haben aufgrund unserer Ortskenntnis erhebliche Zweifel, dass die gesetzten Ziele mit den dargestellten Maßnahmen auch nur annähernd erreicht werden können.
Es dürfte unstrittig sein, dass Verkehrsteilnehmer als Durchfahrtstrecke zwischen Plangebiet Deutzer Hafen und A4 diejenige Fahrstrecke wählen werden, die nach Lage der Dinge am attraktivsten erscheint. Dabei spielen u.a. die Fahrzeit, die Wegstreckenlänge und auch bekannte Stauzonen eine wesentliche Rolle für die Wahl oder Abwahl bestimmter Fahrstrecken.
Die Verkehrsuntersuchung verkennt nach Auffassung der Poller BürgerInnen die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Sie unterstellt, dass die Verkehrsteilnehmer nach Umsetzung der Planfallvariante 2+8 bevorzugt über Im Hasental / Östlicher Zubringer die Verbindung zur A4 aufsuchen werden.
Jeder ortskundige Anwohner weiß, dass sich auf der A4 an Werktagen morgens und abends der Verkehr rund um die Rodenkirchener Brücke staut. Daher besteht ein großes Interesse aller Verkehrsteilnehmer, diese Staustrecke soweit wie möglich abzukürzen. Dies hat zur Folge, dass auch nach Umsetzung der Planfallvariante 2+8 die Strecken a) Siegburger Straße und b) Alt-Poll über die Alfred-Schütte-Allee ff. und c) Kaltenbornweg weiterhin als attraktive Fahrstrecken berücksichtigt werden.
Darauf geht die Verkehrsuntersuchung nicht ein. Die Stausituation rund um die Rodenkirchener Brücke ist in der Verkehrsuntersuchung nicht erwähnt und dargestellt. Die Verkehrsuntersuchung geht vielmehr nur von den DTV-Werten aus, also von durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken über 24h, welche Verkehrsspitzen und Verkehrsstaus in keiner Weise berücksichtigen.
Somit werden in der Verkehrsuntersuchung die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse und damit der spezifische Einzelfall nicht reflektiert. Das angestrebte Ziel der Planfallkombination 2+8 kann nicht erreicht werden, da die Strecke Im Hasental / Östlicher Zubringer durch die Staus im Bereich Rodenkirchener Brücke nicht die gewünschte Attraktivität erreichen kann.
Es steht daher in Zweifel, dass sich die vorliegende Untersuchung als zuverlässige Prognosegrundlage für die planbedingten Verkehrsauswirkungen und die damit einhergehende, prognostizierte Lärmbelastung eignet.
Daran ändert auch nichts, dass bereits ein Ausbau der A4 im Bereich der Rodenkirchener Brücke diskutiert wird, da zum heutigen Zeitpunkt weder eine finale Planung, noch die Umsetzung, die Art der Ausführung oder der Zeithorizont dieses Vorhabens feststehen. Die Planung Deutzer Hafen muss daher planerische Lösungen entwickeln, die auch unabhängig vom Ausbau der Rodenkirchener Brücke funktionieren.
Auch wird von den Poller BürgerInnen angezweifelt, dass die geplanten verkehrlichen und baulichen Maßnahmen an der Siegburger Straße lt. Planfall-2 ausreichen, damit die Verkehrsteilnehmer diese Strecke in dem in der Verkehrsuntersuchung skizzierten Umfang meiden werden. Denn speziell der Planfall 2 stellt keine wesentliche Veränderung gegenüber der heutigen Situation auf der Siegburger Straße dar. Vielmehr soll die heutige Situation durch wenige bauliche Maßnahmen in Verbindung mit intelligenten Ampeln mit Vorrangschaltung für den ÖPNV ergänzt werden. Dabei wird aber übersehen, dass sich schon heute die Radfahrer, der ÖPNV und die Kfz auf der engen Strecke arrangieren und insbesondere der ÖPNV faktisch bereits eine Bevorrechtigung genießt.
Aus der Verkehrsuntersuchung lässt sich nicht nachvollziehen,
weshalb die Siegburger Straße nach Umsetzung von Planfall 2 derart unattraktiv werden sollte, dass ein großer Teil der Verkehrsteilnehmer vom/zum Plangebiet lieber eine ca. 4,5 km längere Fahrstrecke und eine zusätzliche Staustrecke auf der A4 in Kauf nehmen sollten, verbunden mit einem erheblichen Zeitverlust,
warum es trotz des erheblichen Verkehrsaufkommens vom Deutzer Hafen von ca. 22.800 Kfz-Fahrten pro Werktag durch die Maßnahmen lt. Planfallkombination 2+8 gar zu einer deutlichen Verkehrsreduzierung von über 20% auf der Siegburger Straße in Poll gegenüber dem Prognose-Nullfall kommen sollte.
Die Verkehrsuntersuchung verkennt nach Ansicht der Poller BürgerInnen auch hier die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse. In der Folge werden die Auswirkungen der Planfallmaßnahmen 2 und 8 stark überschätzt. Nach Ansicht der Poller BürgerInnen handelt sich bei den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung eher um ein Wunschdenken.
Eine beachtliche Verletzung des § 2 Abs. 3 BauGB liegt nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vor, wenn die von der Planung berührten Belange, die dem Plangeber bekannt sind oder hätten bekannt sein müssen, in wesentlichen Punkten nicht zutreffend ermittelt oder bewertet worden sind und der Mangel ganz offensichtlich für das Ergebnis des Bebauungsplanverfahrens von relevantem Einfluss ist.
Dies ist vorliegend der Fall, denn die örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse inkl. Stauzonen sind hinreichend bekannt und werden schon in den Medien regelmäßig diskutiert. Trotz dieser Kenntnis sind sie in der Verkehrsuntersuchung unzureichend reflektiert.
Eine Prognose hat sich immer an den jeweiligen konkreten Umständen zu orientieren, die für den jeweils vorherzusagenden Wert bedeutsam sind. Dies gilt auch für die Bestimmung des ungünstigsten Falles, den die Prognose gegebenenfalls abbilden muss, um auf der sicheren Seite zu liegen.
Vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 2017 – 10 D 97/15.NE
Nach Auffassung der Poller BürgerInnen verfehlt das vorliegende Verkehrsgutachten diese Anforderungen. Die Fehler sind offensichtlich und auf das Ergebnis von Einfluss. Daher steht in Zweifel, dass die Verkehrsuntersuchung mit der dort vorgestellten Prognose und Planung als Abwägungsmaterial für den Bebauungsplan geeignet ist.
Die Poller BürgerInnen regen an, die Verkehrsuntersuchung umfangreich nachzubessern, damit eine sachgerechte Abwägung stattfinden kann. Dabei sind die Planfälle 2 und 8 genauer zu definieren und zu untersuchen. Es ist im Detail transparent und nachvollziehbar herzuleiten, wie sich die genannten Verkehrszahlen für den Prognose-Planfall ergeben. Die verkehrsbaulichen Maßnahmen für die Planfälle 2 und 8 sind zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen und festzusetzen. Ziel der Maßnahmen muss es sein, die gewünschte Verkehrsreduzierung auf der Siegburger Straße auch tatsächlich sicherzustellen und keine neuen Schleichwege wie z.B. über Alt-Poll entstehen zu lassen.
10 Verkehrsentwicklung in Alt-Poll
Mit Alt-Poll ist in dieser Stellungnahme das Poller Stadtgebiet zwischen Siegburger Straße und der Alfred-Schütte-Allee bzw. den Rheinanlagen gemeint.
Die Verkehrsuntersuchung enthält keine detaillierten Ausführungen für Alt-Poll. Aus den wenigen Daten im Kartenmaterial der Verkehrsuntersuchung läßt sich ablesen, dass die Planer nach Umsetzung der Planvariante 2+8 von einer Verkehrsreduzierung auf der Alfred-Schütte-Allee und angrenzende Straßen in Alt-Poll ausgeht.
Die Poller BürgerInnen haben erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Prognose.
Es ist ohne Weiteres für jedermann erkennbar, dass ein Vorhaben von der Dimension des Deutzer Hafens mit geplanten 7.000 Einwohnern und zusätzlichen 7.000 Arbeitskräften mit erheblichen nachbarschaftlichen Auswirkungen in der direkt angrenzenden Nachbarschaft Alt-Poll verbunden sein wird. Daher gehört zunächst eine entsprechend detaillierte Betrachtung zum erforderlichen und unverzichtbaren Abwägungsmaterial eines solchen raumbedeutsamen Bebauungsplanverfahrens. Dies fehlt in der Verkehrsuntersuchung.
Seitens der Poller BürgerInnen besteht große Sorge, dass Alt-Poll nach Realisierung des Plangebietes Deutzer Hafen verstärkt als Durchfahrtstrecke zwischen dem Plangebiet und der A4, sowie den weiter südlich gelegenen Stadtteilen genutzt wird.
Die teilweise engen Straßen des ehemaligen Fischerdorfs Alt-Poll werden bereits heute von vielen Autofahrern als Schleichweg oder zur Umfahrung von Verkehrsstaus genutzt. Für die Anwohner und auch für die Kinder auf dem Weg zur Alt-Poller Schule und zum Kindergarten ist das eine hohe Belastung und auch Gefährdung. Die Verkehrsuntersuchung verkennt offenbar das verkehrliche Dilemma, mit dem die Alt-Poller Anwohner bereits heute konfrontiert sind. Trotz der engen Straßen scheint Alt-Poll für viele Verkehrsteilnehmer eine attraktive Fahrstrecke zu sein und es ist zu befürchten, dass nach Umsetzung des Planvorhabens Deutzer Hafen viele weitere Verkehrsteilnehmer hinzukommen werden.
Aufgrund der Ortskenntnis der Poller BürgerInnen ist sehr wahrscheinlich, dass Alt-Poll gerade nach Realisierung der Planvariante 2+8 (= beabsichtigte Unattraktivität der Siegburger Straße) nochmals attraktiver wird als Schleichweg zwischen Deutzer Hafen und Autobahn. Weder dieser Umstand wird in der Verkehrsuntersuchung reflektiert, noch die vorstehend beschriebene Stauproblematik auf der Rodenkirchener Brücke.
Dadurch kommt die Verkehrsuntersuchung erkennbar fehlerhaft zu dem Ergebnis, dass in Alt-Poll das Verkehrsaufkommen beim Planfall 2+8 gegenüber dem Prognose Nullfall sogar sinken soll. Für die Alfred-Schütte-Allee wird eine Reduzierung um 1200 Fahrbewegungen prognostiziert.
Nach Ansicht der Poller BürgerInnen weist die Verkehrsuntersuchung für Alt-Poll insgesamt ein erhebliches Ermittlungs- und Bewertungsdefizit auf. Die Ergebnisse sind nicht plausibel.
Die Poller BürgerInnen regen an, die Verkehrsuntersuchung zu erweitern und zu verbessern. Die Verkehrsauswirkungen in Alt-Poll sind im Detail zu untersuchen. Dabei sollte eine Einzelfallbetrachtung erfolgen, die den tatsächlichen örtlichen und verkehrlichen Verhältnissen in Alt-Poll und im weiteren Verkehrsumfeld gerecht wird. Eine ‚reguläre‘ Verkehrsprognose mit DTVWerten über 24h und ohne die Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse und Stauzonen ist nicht ausreichend und wird zu keinen tragfähigen Ergebnissen führen können.
Poll mit den Poller Wiesen entlang der Alfred-Schütte-Allee dient den Anwohnern seit jeher als Rückzugs- und Erholungsraum. Die Poller Wiesen gelten ohnehin als Naherholungsgebiet für den gesamten Kölner Raum. Während im Plangebiet Deutzer Hafen lt. Planung die Alfred-Schütte-Allee vorbildhaft für den motorisierten Verkehr – und damit insbesondere für motorisierte Besucher aus ganz Köln – gesperrt wird, um die Poller Wiesen entlang des Hafengebiets optimal als Erholungsraum nutzen zu können, sollen die Poller Anwohner auf ihrem Abschnitt der Alfred-Schütte-Allee künftig den gesamten motorisierten Wiesen-Besucherandrang aus ganz Köln ausgesetzt werden, der sich bisher auf die gesamte Strecke der Alfred-Schütte-Allee verteilt hatte.
Diese eigennützige Verschiebung der Verkehrsbelastungen aus dem Deutzer Hafen nach Poll, um den eigenen Bereich der Wiesen „faktisch“ zu einer nahezu privaten Idylle und Vorzeigelandschaft für die eigenen Anwohner und Mieter zu machen, widerspricht jeglichem gerechten Abwägungsgebot.
Die Poller BürgerInnen regen an, ein Gesamtkonzept zur Sicherung und Aufwertung der Poller Wiesen am Deutzer Hafen und in Poll zu erstellen. Es sind Lösungen zu erarbeiten, die die gesamten Poller Wiesen behandeln, statt eigene Interessen selektiv durchzusetzen.
Das Verkehrsgutachten berücksichtigt nicht zutreffend die zu erwartenden Verkehrsbelastungen auf auf den naheliegenden Schleichwegen durch Alt-Poll.
Zwar ist zur Reduzierung von Verkehren aus dem Plangebiet Deutzer Hafen nach Alt-Poll vorgesehen, dass es von der Quartierstraße zur Straße Am Schnellert nur eine Linksabbiegerspur geben soll. Diese Maßnahme kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die weiteren Verbindungen nach Alt-Poll über den Poller Kirchweg und über die Alfred-Schütte-Allee erhalten bleiben sollen. Damit fällt es den Verkehrsteilnehmern leicht, bei Bedarf jederzeit über Alt-Poll zu fahren.
Hinzu kommt, dass im Plangebiet Deutzer Hafen nur begrenzt Parkplätze zur Verfügung stehen werden. Somit werden viele Besucher versuchen, entlang der Alfred-Schütte-Allee in Poll Parkplätze zu finden. Auch dies wird in der Verkehrsuntersuchung vernachlässigt und es finden sich keine Ableitungen und planerische Empfehlungen, um diesem Umstand zu begegnen.
Die Poller BürgerInnen regen an, die historischen Rückzugs- und Erholungsräume in Alt-Poll nachhaltig zu sichern und negative planbedingte Auswirkungen vom Deutzer Hafen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Selbst bei moderaten Verkehrsbelastungen lt. Verkehrsprognose sollten trotzdem nachbarschützende Maßnahmen entwickelt werden, die einen Durchgangsverkehr zwischen dem Plangebiet und der A4 wirksam unterbinden. Dafür bieten sich beispielsweise verkehrsbeschränkende Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr im Bereich der Alfred-Schütte-Alle, Poller Damm und Im Wasserfeld an. Nur der ÖPNV und Radfahrer sollten weiterhin die genannten Strecken nutzen können.
Wir regen auch an, diese Maßnahmen bereits jetzt zu entwickeln und frühzeitig umzusetzen und nicht abzuwarten, bis in Alt-Poll erst erhebliche negative Verkehrseinwirkungen eingetreten sind, die ein Einschreiten erforderlich machen.
Als Positiv-Referenzbespiel sei hier die Milchmädchensiedlung in Poll genannt. Dort hat man durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen den Durchgangsverkehr unterbunden und gute Wohnverhältnisse und Erholungsräume sichergestellt.
13 ÖPNV-Verbindungen
Das Mobilitätskonzept und die Verkehrsuntersuchung nennen für den Deutzer Hafen gute ÖPNV Ansätze, die von den Poller BürgerInnen sehr begrüßt werden. Wir denken aber, dass es noch einige Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Wir regen an, dass die guten ÖPNV Ansätze für den Deutzer Hafen in ein gesamtheitliches, stadtteilübergreifendes ÖPNV-Konzept überführt werden, mit dem Ziel, Synergieeffekte zu nutzen und das ÖPNV Angebot für die BürgerInnen insgesamt zu verbessern. Das Deutzer Hafen Projekt bietet eine großartige Chance, als Katalysator für eine weitreichende ÖPNV Stärkung zu dienen.
Diese ÖPNV Stärkung sehen wir als sehr wichtig an, damit die im Mobilitätskonzept genannten Modal-Split-Szenarien mit den dort angegebenen %-Zahlen der Verlagerung sowohl im Deutzer Hafen als auch darüber hinaus erreicht werden können und die motorisierten Individualverkehre mittel- und langfristig spürbar abnehmen.
Wir halten es für sehr wünschenswert, wenn im Zusammenhang mit der Planung Deutzer Hafen auch eine gute ÖPNV Anbindung an die linke Rheinseite realisiert wird. Nach unserer Erfahrung ist das bisherige Fehlen einer solchen Verbindung ein wesentlicher Grund für die Erzeugung von hohem motorisierten Individualverkehr. Es gibt kaum eine Möglichkeit, die linksrheinischen gegenüberliegenden Stadtteile, beispielsweise die Südstadt und Bayenthal mittels ÖPNV komfortabel zu erreichen. Daher wird die Fahrt mit dem eigenen Kfz vorgezogen.
Auch für die Buslinien regen wir eine Gesamtbetrachtung an, die über den Deutzer Hafen hinausgeht. Im Mobilitätskonzept ist ausgeführt, dass die Buslinie 150 einen neuen Verlauf erhalten soll, mit drei neuen Haltestellen im Quartier Deutzer Hafen. Die Buslinie soll dabei eine direkte Verknüpfung zum Bahnhof Köln-Messe/Deutz und weiter darüber hinaus bis Köln-Mülheim sowie zur Buslinie 159 im Bereich Schüttewerk herstellen. Wie die künftige Streckenführung der Buslinien 150 und 159 genau vorgesehen wird, ist nicht erkennbar.
In Poll verkehrt derzeit nur die Buslinie 159 und verbindet Poll mit Kalk und Mülheim. Nach Ansicht der Poller BürgerInnen wäre eine Verbesserung des Angebotes sehr wünschenswert, um auch andere Stadtteile und Ziele wie z.B. den Bf Deutz komfortabel zu erreichen.
Gleichzeitig sind die derzeitigen Gelenkbusse der Linie 159 problematisch für Alt-Poll. Diese sind in Alt-Poll nur mit sehr wenigen Fahrgästen besetzt, für die auch ein normaler Bus vollumfänglich ausreichen würde. Sie verkehren tagsüber im 10 min Takt und befahren die Poller Hauptstraße teils in beide Fahrtrichtungen. Die Gelenkbusse bleiben in den engen Straßen von Alt-Poll oft stecken. Teils fahren sie über die Bürgersteige, so z.B. an der Ecke Maifischgasse / Weingartengasse, was zu einer Gefährdung für die Fußgänger führt und zu Erschütterungen in den angrenzenden Häusern. Zudem dürfte es höchst unwirtschaftlich und wenig nachhaltig sein, fast leere Gelenkbusse in Alt-Poll verkehren zu lassen.
Daher regen wir insgesamt an:
Überführung der ÖPNV Ansätze für den Deutzer Hafen in ein gesamtheitliches, stadtteilübergreifendes ÖPNV-Konzept
Prüfung einer guten ÖPNV Anbindung an die linke Rheinseite, ggf. nochmalige Betrachtung ob innerhalb der nächsten 10 Jahre eine neue Rheinbrücke auch mit KVBVerbindung realisiert werden kann.
Einbeziehung der alten Hafenbahn-Trasse in die langfristigen ÖPNV Überlegungen, z.B. als Bus-Trasse, falls eine Nutzung als Stadtbahn-Trasse nicht möglich sein sollte.
Erstellung eines Gesamtkonzepts Bus mit optimal synchronisierten Fahrstrecken der Buslinien 150 und 159. Einbeziehung der engen Straßenverhältnisse und ggf. Durchfahrtbeschränkungen in Alt-Poll.
Prüfung, die Buslinie 159 künftig nicht mehr über die Salmstraße in Richtung Alfred- Schütte-Allee zu führen, sondern über die Siegburger Straße und Am Schnellert zur Alfred- Schütte-Allee. Das hätte den Vorteil, dass das Plangebiet Deutzer Hafen an beide Buslinien 150 und 159 angebunden wäre und gleichzeitig in Alt-Poll auf den teils engen Straßen eine Entlastung stattfindet.
Alternative Prüfung, die Buslinie 150 (keine Gelenkbusse) über Alt-Poll zu führen und dafür die Buslinie 159 (Gelenkbusse) hier herauszunehmen. Die Zusammenführung der beiden Buslinien könnte dann z.B. im Bereich der Umsteigehaltestelle Salmstraße erfolgen.
B) Schalltechnische Untersuchung der ADU Cologne – Institut für Immissionsschutz GmbH, Stand Februar 2021; inkl. Anhängen
Auch die schalltechnische Untersuchung enthält sehr umfangreiche Betrachtungen für das Plangebiet und für die angrenzende Nachbarschaft. Es ist gut strukturiert und die Sachverhalte sind verständlich beschrieben.
Die schalltechnische Untersuchung ist auf dem Stand vom Februar 2021, während die Verkehrsuntersuchung den Stand Januar 2022 enthält.
Hierzu führen wir aus:
1 Straßenverkehrslärm
In der schalltechnischen Untersuchung wird der Straßenverkehrslärm nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 ermittelt. Diese war zum Zeitpunkt der Erstellung des schalltechnischen Gutachtens noch in Kraft. Am 1. März 2021 wurde die RLS-90 durch die RLS-19 ersetzt. Die Ermittlung des Straßenverkehrslärms in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung erfolgt somit auf einer (inzwischen) ungültigen Grundlage.
Im Vergleich der DTV-Eingangswerte (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) weichen die Straßenverkehrslärmuntersuchung und die Verkehrsuntersuchung voneinander ab, beispielsweise
Streckenabschnitt Siegburger Straße direkt südlich der Eisenbahnbrücke
Bei vielen weiteren Streckenabschnitten im Untersuchungsbereich zeigen sich ebenfalls Abweichungen.
Da die Verkehrslärmberechnung auf keiner aktuellen Richtlinie basiert und auch nicht auf aktuellen Verkehrsdaten, ist sie folglich nicht (mehr) als Abwägungsmaterial für den Bebauungsplanentwurf geeignet. Auch die darauf aufbauenden Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet und die Anspruchsermittlung für Schallschutzmaßnahmen an Immissionsorten in der Nachbarschaft sind in der Folge nicht mehr aktuell.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die vorstehenden Ausführungen unter Ziffer A. zum Verkehrsgutachten. Es bestehen insgesamt Zweifel an der Plausibilität der Ausgangswerte und Annahmen des Mobilitätskonzeptes und der Verkehrsuntersuchung. Mit den gewählten Ansätzen ergibt sich unseres Erachtens eher eine untere Abschätzung der zu erwartenden Verkehrsaufkommen. Dies führt in der Folge auch zu einer Unterschätzung der Verkehrslärmauswirkungen und der daraus abgeleiteten Maßnahmen.
Wir regen an, zunächst die Verkehrsuntersuchung und anschließend die Straßenverkehrslärmuntersuchung zu aktualisieren.
2 Schienenverkehrslärm
In der Schienenverkehrslärmbetrachtung wurden u.a. die KVB-Linien und die DB Strecken 2641 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln-Kalk) und 2656 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln Gremberg- Nord) berücksichtigt.
Seitens der Poller BürgerInnen besteht die Sorge, dass nach Realisierung der bis zu 80 m hohen Gebäude im südlichen Bereich des Plangebiets der Schienenverkehrslärm ausgehend von den DB Strecken reflektiert wird und zu einer Überhöhung der Geräuscheinwirkungen in Köln-Poll führt. Betroffen sind insbesondere die nahen Wohnbereiche im Poller Kirchweg, Raiffeisenstraße, Krückelstraße, Allerseelenstraße, An den Maien ff. Diese Nachbarn haben allesamt ein schutzwürdiges Interesse.
In der Untersuchung wird zwar pauschal für alle Lärmarten gesagt, dass ein Geländemodell erstellt wurde und auch Reflexionen berücksichtigt werden. Diese pauschale Angabe reicht aber hier nicht aus, um eine zutreffende und vollständige Ermittlung dieses erheblichen Sachverhalts vorzunehmen und in nachvollziehbarer Weise abzuwägen.
In der schalltechnischen Untersuchung fehlt eine konkrete Untersuchung und Darstellung der oben genannten Lärmreflexionen. Denn es ist aufgrund der Gebäudehöhen und damit einhergehender Reflexionen nicht auszuschließen, dass durch die Planung ein Konflikt erzeugt oder ein bereits bestehender Konflikt weiter verschärft werden könnte.
Die Poller BürgerInnen regen an, den Sachverhalt zu untersuchen und zu prüfen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz gegen überhöhte Schienenverkehrslärmeinwirkungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit getroffen werden können. Dabei kommen vorzugsweise emissionsseitige Lärmschutzmaßnahmen (z.B. absorbierende Lärmschutzwände seitlich des Schienenverkehrsweges) in Betracht und ggf. ergänzend oder alternativ immissionsseitige Maßnahmen (z.B. Schallschutzfenster an Gebäuden in Verbindung mit fensterunabhängigen Lüftungsanlagen).
3 Gewerbelärm
Die Untersuchungen zum Gewerbelärm sind nach Ansicht der Poller BürgerInnen unvollständig. Aufgrund der Nähe des Plangebietes zur Wohnnachbarschaft ist eine Ermittlung und Beurteilung der anlagenbedingten Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen gem. Ziffer 7.4 TA Lärm erforderlich. Diese Betrachtung fehlt in der schalltechnischen Untersuchung.
Da die Planung Deutzer Hafen von etwa 7.000 Arbeitskräften ausgeht, wird unmittelbar erkennbar, dass hierdurch entsprechender Gewerbelärm erzeugt wird und eine Betrachtung der anlagenbedingten Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen nicht entbehrlich ist. Vielmehr ist eine ausführliche Berechnung und Beurteilung vorzunehmen.
Die Poller BürgerInnen regen an, die Gewerbelärmuntersuchung zu vervollständigen und entsprechend Ziffer 7.4 TA Lärm zu prüfen, wie hoch die anlagenbedingten Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen sind und durch welche Maßnahmen sie auf ein Mindestmaß reduziert werden können.
C) Zukunftsfähigkeit des Kölner Verkehrskonzepts
Dem aktuellen Entwurf des Bebauungsplans fehlt es an einem weitsichtigen stadtteilübergreifenden, nachhaltigen Verkehrskonzept. Mit der aktuell ungünstigen Planung der Überbauung des Plangebietes werden Verhinderungstatsachen geschaffen, die bereits bekannte und vielversprechende Verkehrsoptionen in der Zukunft ausschließen.
Unter anderem ist mit dem aktuellen Bebauungsplan ein rheinquerender ÖPNV kaum mehr möglich, da die benötigten Freiräume um wenige Meter zu eng bebaut werden. Auch eine künftige Überlegung zur Nutzung der „HGK-Trasse“ für Bahnverkehr ist mit dem aktuellen Bebauungsplan nicht mehr möglich, da die benötigten Radien auf der Strecke „Am Schnellert“ durch geplante Bauobjekte um wenige Meter verhindert werden.
Die Poller BürgerInnen regen an, das Verkehrskonzept weiter zu fassen und im Plangebiet Optionen offen zu lassen, die in den kommenden Jahrzehnten weiterhelfen werden, alle Möglichkeiten von moderner Mobilität zu nutzen. Diese Forderung steht nicht dem Interesse entgegen, das Plangebiet optimal und profitabel zu überbauen. Das Plangebiet sollte vorausschauend so entwickelt werden, dass die Zukunftsfähigkeit des Kölner Verkehrskonzepts nicht eingeschränkt wird.
D) Fazit
Die Poller BürgerInnen bekennen sich ausdrücklich ‚Pro Deutzer Hafen‘ und sind an einer konstruktiven Mitgestaltung interessiert.
Uns ist bewusst, dass der Vorhabenträger Moderne Stadt und die Stadt Köln die gesetzten Zeit- und Budgetvorgaben einhalten möchten. Gleichermaßen haben wir das Ziel, negative planbedingte Auswirkungen für Köln-Poll auf ein verträgliches Mindestmaß zu reduzieren und positive Synergieeffekte für den Deutzer Hafen und Poll zu fördern. Wir sind uns sicher, dass uns dies gemeinsam gelingen wird. Dabei setzen wir auf eine offene Kommunikation und ein Miteinander.
Wir würden uns freuen mit allen beteiligten Akteuren weiterhin in einem engen lösungsorientierten Dialog bleiben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Albert Meinhardt Leitung / AK Verkehr Poll+
Im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung informieren die Stadt Köln, moderne Stadt und das beauftragte Ingenieurbüro Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH am Montag, 20. Juni 2022, 18 Uhr über das Verkehrsgutachten und geben Ausblick auf die weitere Planung. Bürger*innen haben die Möglichkeit, über ein Chattool Fragen an die Fachleute zu stellen oder Anregungen zu geben.
Update zum Deutzer Hafen, Bebauungspläne, Umspannwerk, Baustellen-Blog
Die Ratsgremien beraten demnächst über die Bebauungspläne zum Deutzer Hafen. Auch die Bezirksvertretung 7 (Porz) wird sich in ihrer Sitzung am Donnerstag, 09.06.22 um 17:00 Uhr im Porzer Bezirksrathaus damit befassen (TOP 10.2.9 und 10.2.10)
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, für das Gebiet zwischen der Drehbrücke im Norden, der Siegburger Straße im Osten, der Straße Am Schnellert im Süden und der Alfred-Schütte-Allee im Westen die Entwicklung eines gemischt genutzten urbanen Quartiers mit Wohnen und Gewerbe vorzubereiten. Die planungsrechtliche Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung mehrerer Teil-Bebauungspläne.
Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung der Baufelder erfolgt in weiteren Teil-Bebauungsplänen. Der erste Teil-Bebauungsplan wird schon jetzt für das erste Gebäude auf dem Gelände offengelegt. Es wird das Umspannwerk Ecke Am Schnellert/Siegburger Str. sein. Dafür hatte es einen Architektenwettbewerb gegeben.
Die Stadt Köln lädt ein, die Bebauungspläne im Stadthaus zu besichtigen. Sie sind dort vom 09.06.22-11.07.22 zu sehen. Eine Besichtigung ist aber nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Begründet wird das immer noch mit der Corona-Pandemie.
Ein „Baustellen-Blog“ informiert seit Dezember über die Baustellen auf dem Hafengelände. Eine erste „Bürger-Sprechstunde“ hatte am 24.05.2022 stattgefunden.
Bau der Lärmschutzmauern an der Güterstrecke wurde aufgeschoben
Aufschub von Lärmsanierungsmaßnahmen der DB AG im rechtsrheinischen Köln. Der Bau der Lärmschutzmauern um die Güterstrecke am Deutzer Hafen wurde aufgeschoben, weil der Bund die Geldmittel nicht rechtzeitig bereitgestellt hatte. Lärmschutz in Poll bleibt also ein großes Thema: Die geplante Hochhauskette am Deutzer Hafen wird den Verkehrslärm von der Eisenbahnstrecke nach Poll reflektieren und eine Abmilderung rückt in weite Ferne.
Unter dem Motto: „Deutzer Hafen – gute Räume für die Öffentlichkeit“ findet am Dienstag, dem 7. September 2021 ab 15:00 Uhr eine Informationsveranstaltung der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit moderne stadt statt.
Die Veranstaltung beginnt mit einer Erkundungstour rund um den Hafen. Ausgangspunkt ist der Platz vor der Essigfabrik, Siegburger Straße 110, 50679 Köln (in Höhe der Stadtbahn-Haltestelle „Poller Kirchweg“). Im Hafen wird es fünf Stationen auf der Besichtigungstour geben. Die Stationen sind durch einen Pendelbus miteinander verbunden.
Erkundungstour Deutzer Hafen 15 Uhr – 18:30 Uhr ohne Anmeldung
STARTPUNKT – Kulturplatz an der Essigfabrik:
Siegburger Straße 110, 50679 Köln
STATION 1 – Kulturplatz an der Essigfabrik:
Den Deutzer Hafen erschließen
STATION 2 – Marktplatz:
Einkaufen im Stadtteil
STATION 3 – Hafenplatz:
Wasser und Promenaden erleben
STATION 4 – Kranpark:
Industrielles Erbe und Parks
STATION 5 – Hafenpark:
In Bewegung bleiben
Abendveranstaltung
außerdem gibt es noch eine Abendveranstaltung, auf der nur mit Einladung (Losverfahren) und Beachtung der 3G-Corona-Regeln Zutritt besteht.
ABENDVERANSTALTUNG – Holzhalle:
Informationsveranstaltung um 19:00 Uhr
Wir hoffen, daß die Corona-Situation die Veranstaltung zulassen wird und freuen uns auf interessante Einblicke in bisher nicht zugängliche Areale des Deutzer Hafens.
Pendelbus zwischen Drehbrücke und Poller Wiesen startet!
Ein Pendelbusverkehr zwischen der Haltestelle Drehbrücke an der Siegburger Straße und den Poller Wiesen startet am Samstag, dem 3. Juli 2021!
Er dient dazu, Fußgängern die andere Seite der langfristig gesperrten Drehbrücke erreichen zu lassen und die Landzunge der Poller Wiesen hinter dem Hafenbecken zu erschließen.
Spezifikationen:
der Bus ist kostenlos
er verkehrt etwa im 20-Minuten-Takt
Betriebszeiten: mo-sa 6-20 h, so 9-20 h
Fahrzeug: 19-sitziger Kleinbus
Liniennummer: keine!
Stationen:
Drehbrücke (Anschluss Linie 7)
Poller Kirchweg Ecke Am Schnellert
„Deutzer Hafen“ (Alfred-Schütte-Allee ca. Hausnummer 10)
Molenkopf an den Poller Wiesen (Alfred-Schütte-Allee an der Kurve zur Drehbrücke)
Schade, es gibt leider keine Haltestelle unmittelbar am Treppenturm der Südbrücke. Auch an der KVB-Haltestelle „Poller Kirchweg“ (Linie 7) ist kein Halt vorgesehen.
Wünschenswert wäre gewesen, wenn jetzt schon ein regulärer Linienbus in den Deutzer Hafen verkehren würde, der über den reinen Pendelverkehr hinausgeht und weitere Anschlüsse bringt. Seit langem ist eine Änderung des Linienwegs der Buslinie 150 geplant. Er soll von Mülheim kommend nicht mehr zum Kalker Odysseum fahren sondern stattdessen über die Siegburger Straße in den Deutzer Hafen und weiter nach Poll. Seit Jahren wird diese Änderung hinausgeschoben. Jetzt wäre der Bedarf da und der 150er könnte die Stationen des provisorischen Pendelbusses bedienen.
Aber zunächst können wir uns über die schnelle Einfürhrung des Pendelbusses freuen.
Empfehlung: Bitte den Bus häufig nutzen, damit der hohe Bedarf registriert wird und ein dauerhafter Linienbus zum Deutzer Hafen endlich eingerichtet wird!
Moderne Stadt GmbH hat weitere Informationen zum geplanten Stadtteil, Deutzer Hafen veröffentlicht
Weitere Informationen folgen….
Bis dahin können Sie sich die offizielle Veröffentlichung anschauen.
Baldige Verbesserungen der Wegeführung während Sanierung der Drehbrücke wird geprüft
Der Krisenstab der Stadt Köln hat die Verwaltung beauftragt Maßnahmen zu prüfen, die die Wegeführung im Bereich der Drehbrücke in Deutz verbessern. Den Beschluss hatte das Gremium am Freitag, 12. März 2021, gefasst. Aus Pandemiegründen ist eine Entzerrung der Fußgänger*innenströme zwischen den Deutzer Wohngebieten und den Poller Wiesen zwingend erforderlich.
Eine Möglichkeit ist die Einrichtung einer provisorischen Treppenanlage von der Severinsbrücke auf die unter der Brücke liegende Hafenmole. Hierdurch würde sich ein direkter Zugang zu den Poller Wiesen ergeben.
Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau prüft diese Variante kurzfristig und erarbeitet wie eine Anbindung geschaffen werden kann.
Die Stadt Köln hat die Drehbrücke über den Deutzer Hafen gesperrt.
Die Stadt Köln hat die Drehbrücke über den Deutzer Hafen gesperrt, um sofort notwendige Sanierung des denkmalgeschützten Bauwerks durchzuführen. Die Sperrung dauert offiziell bis zum 31.12.2021, es ist aber nach den vorher genannten Zahlen eher von Sommer 2022 auszugehen. Dabei geht es zunächst in erster Linie um Arbeiten am historischen Brückengeländer…
Konsequenz: Damit wird der Zugang von Deutz zum Poller Rheinufer auf nicht absehbare Zeit gesperrt und eine der meistfrequentierten Radpendlerwege (bis zu 8.000 Radfahrer täglich – ADFC) unterbrochen. Und entgegen der Zusagen der Stadt Köln ist keine geeignete Umleitung für Radfahrer z.B. über den Poller Kirchweg eingerichtet.
Warum wird die Drehbrücke zum jetzigen Zeitpunkt vor Beginn der Arbeiten für den Umbau des Deutzer Hafens überhaupt saniert?
Warum muss dabei die Drehung (und damit Sperrung) überhaupt erfolgen, wenn nach Schließung der Mühle nur noch ein gewerblicher Anlieger im Hafengelände (Theo Steil Schrotthandel) aktiv ist (für dessen gelegentliche Schiffstransporte dann die gesamte weitere Anliegerschaft und der Pendlerverkehr ausgesperrt wird)?
Und warum ist die Stadt Köln bei einem Kostenvolumen von ca. 3,5 Mio € (nur für die Sanierung der Drehbrücke, nicht für den Deutzer Hafen!) nicht in der Lage, z.B. eine Fahrradstraße über den Poller Kirchweg von der Drehbrücke zum Schnellert einzurichten? Eine jetzt erforderliche mehrfache Überquerung der Siegburger Straße ist für Radfahrer aufgrund des Verkehrs und der Ampelschaltung nicht akzeptabel.
Vom Zugang der vielen Spaziergänger in Corona-Zeiten zum Rheinufer und von Obdachlosen zur OASE-Betreuungsstätte will ich gar nicht reden.
Es hat sich leider wieder bestätigt, dass in dieser Stadt nichts wirklich durchdacht abläuft. Die Drehbrücke jedenfalls ist Geschichte – nicht nur aufgrund ihres Alters von 113 Jahren, sondern auch aufgrund der naheliegenden Vermutung, dass eine Wiedereröffnung vor Fertigstellung des neuen Deutzer Hafens wohl nicht mehr erfolgen wird. Das heißt viele von uns hatten jetzt am ersten frühlingshaften Wochenende die für immer letzte Gelegenheit, das altehrwürdige Bauwerk zu überqueren. Freuen wir uns auf den ersten bemannten Flug zum Mars, der ist absehbar.
Nun endgültig: Drehbrücke wird Anfang 2021 gesperrt.
Die ursprünglich für Oktober geplante Sperrung der Drehbrücke ist nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben. Laut Information der Verwaltung vom 20.11.2020 wird die Generalsanierung Anfang 2021 starten, d.h. Die Brücke wird mindestens ein Jahr lang auch für Fußgänger und Radfahrer gesperrt sein. Die Sanierung ist aufgrund erhöhter Störanfälligkeit dringend erforderlich, so die Stadt Verwaltung.
Die Stadt will laut eigener Aussage für Radfahrer eine Umleitung über den Schnellert und Poller Kirchweg einrichten, also ohne Kreuzung der Siegburgerstraße.
Ein detaillierter Ablauf der Sanierungsarbeiten sowie Beginn und Dauer der Sperrung der Drehbrücke steht derzeit noch nicht fest.
Dazu ein Beitrag von Ichni, aktiver Poller
Warum die Sanierung vor dem Umbau des Deutzer Hafens erforderlich ist erschließt sich nicht wirklich. Bereits jetzt ist der Schiffsverkehr – und damit die regelmäßige Drehung der Brücke – auf ein Minimum reduziert. Auch wenn hier grundsätzlich das Risiko einer Havarie der Brücke besteht – wenn spätestens nach dem anstehenden Umzug der Mühlen und der Theo Steil KG keine Bewegung der Brücke mehr erforderlich ist stört auch keine Störanfälligkeit. Meine Prognose: Die Drehbrücke wird für die Sanierungsarbeiten quer zur Fahrbahn gedreht und erst nach der Einweihung des Sportboothafens und nach Fertigstellung des neuen Deutzer Hafengeländes wieder für den Fuß- und Radverkehr aufgemacht. Ich weiß nicht ob ich dies noch als aktiver Radfahrer erleben werde. Dies bedeutet aber der von Radpendlern und Ausflüglern benutzte Weg am Rheinufer entlang für mindestens die nächste Dekade eine Sackgasse sein wird. Jedenfalls können wir auf die Umleitungsstrecke für die Radfahrer und die beidseitig zu befahrende rheinseitige Engstelle an der Kreuzung Hasental gespannt sein.
„Nachhaltige Stadtentwicklung: Der Deutzer Hafen – Vom Industrieareal zum Quartier der Zukunft“
Karneval fällt dieses Jahr sowieso aus. Ein Kontrastprogramm am Elften im Elften bietet die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH.
Sie veranstaltet ein Webinar (GoToWebinar) zum Deutzer Hafen mit: Andreas Röhrig (Geschäftsführer von „moderne Stadt“) Markus Greitemann (Beigeordneter für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft) Markus Gerharz (Immobilienmanager Verlag – Moderation)
Titel: „Nachhaltige Stadtentwicklung: Der Deutzer Hafen – Vom Industrieareal zum Quartier der Zukunft“
Zeit: 11.11.2020, 12:00-13:00 Uhr
Für die Übertragung der „Paneldiskussion“ ist eine Anmeldung erforderlich, hier geht es zur Anmeldeseite.
Stadtverwaltung schlägt Realisierungswettbewerb für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über den Rhein zum Deutzer Hafen vor
Machbarkeit von Fuß- und Radwegbrücken über den Rhein soll geprüft werden
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Innenstadt in seiner Sitzung am 27. August 2020 und dem Verkehrsausschuss am 1. September 2020 eine Beschlussvorlage zur Durchführung eines Realisierungswettbewerbes vor. Es geht dabei um den Neubau von zwei Fuß- und Radwegbrücken über den Rhein, eine davon am Deutzer Hafen. Nach weiterer Gremienbeteiligung soll der Rat anschließend am 10. September 2020 über die Vorlage entscheiden.
Die Stadt Köln beabsichtigt einen Realisierungswettbewerb für die beiden neuen Fuß- und Radwegbrücken über den Rhein auf Höhe des Ubierrings und der Bastei durchzuführen. Die südliche Fuß- und Radwegbrücke soll den Ubierring mit dem neuen Quartier Deutzer Hafen verbinden, die nördliche Brücke den Theodor-Heuss-Ring mit dem Rheinpark. Aufgrund der städtebaulichen Bedeutung der Baumaßnahmen und der komplexen Randbedingungen soll ein Realisierungswettbewerb durchgeführt werden, um alternative Ideen und optimierte Konzepte zu finden. Der Wettbewerb wird durch ein externes Planungsbüro betreut.
Die Kosten für den Realisierungswettbewerb betragen 1,16 Millionen Euro. Der Abschluss des Realisierungswettbewerbes wird im Jahr 2022 erwartet.
Das Hochhaus wird unmittelbar an der Güterzug-Strecke liegen, deshalb ist zu befürchten, dass es Verkehrslärm von den Zügen in die Poller Wohngebiete reflektiert.
Die Öffentlichkeit soll beteiligt werden, dazu wird das städtebauliche Planungskonzept vom 03.09.2020 bis zum 17.09.2020 im Kundenzentrum Innenstadt und im Stadtplanungsamt (Stadthaus) ausgehangen, eine schriftliche Stellungnahme kann bis zum 17.09.2020 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Innenstadt* erfolgen.
Näheres dazu in dieser Mitteilung der Stadt Köln.
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplaene/hochpunkt-siegburger-strasse-koeln-deutz
Die geplanten Hochhäuser am Deutzer Hafen werden viel Verkehrslärm von der Güterzugstrecke nach Poll reflektieren. Die Güterzugstrecke sollte komplett eingehaust werden (Lärmschutzwände mit Dach). Das Lärmproblem wäre behoben und es würden interessante Flächen entstehen, z.B. für Begrünung, breite Radschnellwege oder Urban Gardening.
VX-06Hochhäuser am Deutzer Hafen begrünen (Lärmschutz)
Die geplanten Hochhäuser am Deutzer Hafen werden viel Verkehrslärm von der Güterzugstrecke nach Poll reflektieren. Wenn die Fassaden der Hochhäuser komplett begrünt werden, könnte der Lärm gemindert werden und das Mikroklima verbessert werden. Zumindest die zum Bahndamm gelegene Seite (Südseite!) könnte begrünt werden.
Die Hochhausbebauung im Neubaugebiet Deutzer Hafen wird viel Verkehrslärm nach Poll reflektieren, besonders den Lärm von der Güter-Eisenbahn-Trasse zur Südbrücke.
Die Gebäude schützen den Deutzer Hafen, aber belasten Köln-Poll.
Das erste Hochhaus wird das Gebäude der STRABAG AG sein. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen.
Die Drehbrücke im Deutzer Hafen soll ab Oktober 2020 für mehr als ein Jahr zur Sanierung „gedreht“ und damit für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt werden. Während die Befahrung für Autofahrer sowieso nur als „Schleichweg“ neben der Hauptverbindung Siegburger Str. dient ist der Weg besonders für Radfahrer eine wichtige Verbindung auf der rechten Rheinseite. Mit der Sperrung wird einer der meistbefahrenden Radfernroute vom Kölner Süden in den Norden und zu den Brückenverbindungen in die Innenstadt unterbrochen. Die von den Grünen vorgeschlagene Einrichtung einer Behelfsbrücke wird wohl nicht realisiert. Damit droht dem Radverkehr über mehr als ein Jahr (nach den Erfahrungen mit städtischen Bauprojekten wohl mindesten 18 Monate) eine umständliche Umfahrung mit mehrfahrer Überquerung der Siegburgerstr Str.
Geplante Sanierungsmaßnahmen
Erneuerung des Korrosionsschutzes für die gesamte Brücke
Die Gehwege sowie die Übergangskonstruktion werden dem Stand der Technik angepasst.
Stahlbauteile die aufgrund von Korrosion stark geschädigt sind, werden ausgetauscht. Stahlbauteile, die zu erhalten sind, werden saniert.
Die Geländer werden demontiert und denkmalgerecht restauriert.
Die Antriebswelle wird mit den dazugehörigen Zahnrädern erneuert.
Der Zugang zum Maschinenhaus wird den Vorschriften der Arbeitssicherheit angepasst.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten liegen derzeit bei rund 3,7 Millionen Euro.
Hinweis: Fehlede Informationen folgen, sobald das Orga.Team der Nachbarschaft dazu kommt. Tipp: Verkehr Poll+ ist ein offener Arbeitskreis der Poller Nachbarschaft. DH: Sie haben das Recht dabei zu sein. (auch online)