VF-19 Müllergasse hat faktisch keinen Gehweg. Falschparker zwingen Fußgänger zum Ausweichen auf die Straße.
VF-19 Im Sommer gibt es in der Müllergasse keinen Gehweg. Falschparker zwingen Fußgänger zum Ausweichen auf die Straße.
Zusammenfassung der Abläufe:
- Verwaltung passiv: April 2023: Meldung des Problems durch die Nachbarschaft an die Stadt Köln. Die Verwaltung der Stadt Köln sieht keinen Handlungsbedarf.
- Poll+ aktiviert: April 2024: Facharbeitskreis Verkehr Poll+ erarbeitet einen lösungsorientierten Vorschlag. (1.Lösung)
- BV-Porz aktiviert: April 2024: BV-Porz um Unterstützung für das Problem „Fehlende Trennung des Fußweges vom Autoverkehr auf Müllergasse“ gebeten
- BV-Beschluss: Mai 2024: BV-Porz Beschluss: „…vorrangig feste Pfosten, mit engen Abständen, um das Parken zwischen den Pfosten wirkungsvoll zu unterbinden“
- 15 willkürlich verteilte Pfosten: November-Dezember 2024: Die Stadt Köln lässt einige Zusätzliche Pfosten aufstellen. Die Abstände und Positionen der 15 Pfosten sind jedoch sehr unregelmäßig und variieren zwischen 3 und 25 Metern. (Ansicht)
- Poll+ schlägt korrektur vor: Dezember 2024: Die Facharbeitsgruppe Verkehr Poll+ schlägt offiziell eine Korrektur vor und legt einen entsprechenden Aufstellungsplan vor, wonach die Abstände zwischen den Pfosten inkl. Beleuchtungsmasten 6 bzw. 5 m betragen. (Ansicht)
Anliegen:
Seit mehreren Jahren beschwert sich die Poller Nachbarschaft bei der Verwaltung der Stadt Köln über das Falschparken auf beiden Bürgersteigen der Müllergasse / Ecke Alfred-Schütte-Allee. Dadurch sind Fußgänger inkl. Kinder und Rollstuhlfahrer gezwungen, sich auf die Fahrbahn zu begeben, um durch die Straße zu kommen.
Und da die Stadt Köln aktuell nicht mehr über einen Beauftragten für Fußgänger verfügt, dürfte auch von dieser Seite keine Hilfe zu erwarten sein.
Zustand:
Es fällt auf, dass der Fußgängerbereich in diesem Abschnitt keine klare Trennung von der Fahrbahn für den Straßenverkehr aufweist.
Die Absperrpfosten, die die Trennung der beiden Bereiche markierten, sind zum größten Teil abgesägt worden.
Das heutige Erscheinungsbild ist geradezu eine Einladung zum Parken auf dem Gehweg. Es wird auf den ersten Blick der falsche Eindruck erweckt, dass es sich um eine offiziell gekennzeichnete Fläche zum Abstellen von Fahrzeugen handelt.
Es wäre nicht auszuschließen, dass ein Richter einem Falschparker Recht geben könnte, wenn er auf das irreführende Erscheinungsbild vor Ort verweist.
Lösungsweg des Facharbeitskreises:
Als 1.Lösung wird vom Arbeitskreis Verkehr Poll+ vorgeschlagen, den Fußweg in diesem Bereich mindestens farblich von der Kraftfahrzeugfahrbahn zu unterscheiden.
Dazu ist ein Anstrich der ca. 300 m langen Strecke und der unter 1,6 m breiten Fußwege mit der typischen Farbe für Fußgängerweg erforderlich. Zusätzlich bedürfte auf dem Fußgängerweg in Abständen von 3 bis 4 Metern das Verkehrszeichen für Fußgänger 239 auf dem Boden, um eine unübersehbaren Trennung zwischen dem Fußgängerweg und Kraftfahrzeugstraße zu gewährleisten.
Nach einer kurzen Eruierung der Wirksamkeit vom 1.Schritt können bei Bedarf weitere Maßnahmen ergänzend hinzugefügt werden.
Nicht funktionierende Ansätze:
Die zahlreich vorhandene Schilder mit dem Verkehrszeichen für Fußgänger 239 haben de facto keine Wirkung, wie die Dokumentation des Arbeitskreises zeigt.
Beschluss BV-Porz vom 07.05.2024:
8.5 Antrag der SPD-Fraktion “Maßnahmen zur Verkehrssicherheit auf der Müllergasse in Poll umsetzen” AN/0654/2024
Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung, die bereits von der Bezirksvertretung Porz beschlossenen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit auf der Müllergasse in Poll unverzüglich umzusetzen. Sie bezieht sich hierbei auf den Beschluss zum Antrag AN/0962/2021 der Sitzung vom 29.04.2021.
Hierbei sind vorrangig die Maßnahmen zur Sicherung der Gehwege in der Müllergasse zwischen Bahnübergang und Alfred-Schütte-Allee durch feste Metall-Pfosten umzusetzen, wobei der Abstand der Pfosten so zu bemessen ist, dass das Parken zwischen den Pfosten auch wirkungsvoll unterbunden wird. Zudem ist die Verkehrsüberwachung in diesem Bereich zu erhöhen.
Zudem ist der Gehweg mit deutlich erkenn- und sichtbaren Gehweg-Piktogrammen (Verkehrszeichen 239, Sonderweg Fußgänger) zu kennzeichnen.
Weiterhin bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Umsetzungsstand der weiteren beschlossenen Maßnahmen.
Einstimmig zugestimmt.
Umsetzung der Stadt Köln
inkl. Nachgebesserung im Dezember 2024:
Die Fachleute sind verwundert…
Facharbeitskreis Verkehr Poll+ weist darauf hin, dass die Umsetzung des BV-Beschlusses durch die Stadt Köln möglicherweise noch optimiert werden müsste.
Kritikwürdig wären aus Sicht des Facharbeitskreises folgende Punkte:
- Die sehr unregelmäßigen Abstände zwischen den Absperrpfosten lassen auf unfertige Arbeiten schließen und führen zu Gefahren und Unsicherheiten bei der Benutzung des Fußweges.
- Die von der Stadt Köln belassenen größeren Lücken entsprechen jeweils die Größe der Vorgaben für 3 Behindertenparkplätze, womit der BV-Beschluss nicht annähernd erfüllt ist.
- Die großen Abstände zwischen den Pfosten stellen auch eine Gefahr für die Autofahrer dar, die in der gekrümmten Straße einen einzelnen Pfosten als Hindernis in der Mitte ihrer Fahrspur wahrnehmen könnten. (Der freistehende Pfosten „Pf9“ wurde bereits nach wenigen Tagen mindestens 2 Mal vom Autoverkehr umgefahren)
- Die Absperrpfosten wurden sehr weit in den Gehweg hinein gesetzt. Sie ragen teilweise bis zu 0,5 m in den, an dieser Stelle ohnehin nur ca. 2 m schmalen Gehweg hinein. Für diese Verschmälerung des Gehweges und damit letztlich für die Verbreiterung der Straße für den Kfz-Verkehr gibt es keine Vorgaben. Diese Ausführung dürfte den Richtlinien der Stadt Köln widersprechen.
Facharbeitskreis Verkehr Poll+ schlägt vor…
Die Abstände zwischen den Pfosten einschließlich der Beleuchtungsmasten sollen 6 bzw. 5 m betragen, was dem BV-Beschluss entspricht und mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bieten würde.
…
Darüber hinaus regt die Facharbeitsgruppe an, die vorhandenen 4 Beleuchtungsmasten, die sich derzeit in der Mitte des Gehweges befinden, mittelfristig um 1 m nach hinten in die Grünfläche zu versetzen, damit sie kein Hindernis mehr auf dem Gehweg darstellen. In diesem Fall müsste jeweils ein Absperrpfosten in die entsprechende Pfostenreihe gesetzt werden.