Stellungnahme der Stadt Köln zum eventuellen Abriss der Rodenkirchener Brücke
Gespräche über einen Abriss, den Um- und Ausbau der Rheinbrücke Rodenkirchen zwischen der Stadt Köln und Straßenbau NRW hat es bisher nicht gegeben. Die Verwaltung hat keine Kenntnis über die in der Anfrage vorausgesetzten Abrissabsichten.
Die Autobahnbrücke Köln-Rodenkirchen wurde am 18.04.1996 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen und umfasst sowohl den Brückenzug von 1941/1951-1954 als auch die Verbreiterung von 1989-1994 einschließlich der Widerlager (links- und rechtsrheinisch).
Bei dem Projekt ‚Ausbau‘ handelt es sich um ein öffentliches Planvorhaben, bei dem es nach § 1 Abs. 3 DSchG NRW gilt, die Belange des Denkmalschutzes angemessen zu berücksichtigen.
Sollte der Landesbetrieb dieses Ziel verfolgen, so wären hierfür gravierende Gründe seitens des Landesbetriebes vorzulegen und der Beweis zu erbringen, dass die Erhaltung der beiden Zwillingsbrückenzüge die Erweiterung auf acht Fahrbahnen unmöglich macht.
Gez. Blome
Dezernat, Dienststelle III/66
Vorlagen-Nummer 11.05.2020 1261/2020
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Weitere Informationen:
Das Projekt „A4plus“ bei Straßen.NRW
Bericht von Straßen.NRW zum ersten Dialogforum
Präsentation zum ersten Dialogforum (PDF)
Video auf Invidious (guter Überblick über die Bürgerbeteiligung, aber schon veraltet, Auswahl der Beteiligten am Dialogforum ist schon Geschichte).